Aktuelle Rechtslage in Deutschland
Nach derzeitiger Rechtslage besteht in Deutschland keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Weder Texte noch Bilder müssen pauschal als KI-Inhalte gekennzeichnet werden.
Eine Kennzeichnung kann aktuell jedoch bereits erforderlich sein, wenn:
- Inhalte ungeprüft veröffentlicht werden,
- keine redaktionelle Verantwortung übernommen wird,
- oder realistisch wirkende Manipulationen – etwa Deepfakes – vorliegen, die ein Täuschungspotenzial bergen.
KI-Texte: Wann besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Wird ein KI-generierter Text redaktionell geprüft, inhaltlich überarbeitet und verantwortet, besteht nach aktueller Rechtslage grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt, wenn KI lediglich unterstützend eingesetzt wird – zum Beispiel für:
- Rechtschreib- oder Stilkorrekturen
- Übersetzungen
- Strukturierungshilfen
- Ideenfindung
Entscheidend ist, dass ein Mensch die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Ein fest definierter Überarbeitungsgrad, ab dem ein KI-Text als „eigene“ Leistung gilt, existiert rechtlich nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine wesentliche menschliche Kontrolle stattgefunden hat. Fehlt diese Kontrolle – insbesondere bei Themen von öffentlichem Interesse – kann bereits heute eine Kennzeichnungspflicht bestehen.
Wie sieht es bei KI-Bildern und visuellen Inhalten aus?
Auch für KI-generierte Bilder gilt derzeit grundsätzlich keine pauschale Kennzeichnungspflicht. Anders verhält es sich bei realistischen Darstellungen von Personen oder Ereignissen, die geeignet sind, Betrachter zu täuschen. Hier kann eine Kennzeichnung erforderlich sein, um Irreführung zu vermeiden. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben können zudem Plattformen, Medienhäuser oder Tool-Anbieter eigene Kennzeichnungsrichtlinien festlegen.
Aus Gründen der Transparenz ist eine freiwillige Kennzeichnung bereits heute empfehlenswert – nicht zuletzt zur Stärkung der Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Lesern und Geschäftspartnern.
Wie sieht die neue EU-Regelung ab 2. August 2026 aus?
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Vorgaben am 2. August 2026 wird die Kennzeichnungspflicht deutlich konkreter: Ab dann müssen Inhalte, die maßgeblich durch KI erzeugt wurden, gekennzeichnet werden – sofern sie nach diesem Datum veröffentlicht oder erneut verbreitet werden.
Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung, nicht der Zeitpunkt der Erstellung. Das bedeutet: Auch Inhalte, die bereits früher produziert wurden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht, wenn sie nach dem 2. August 2026 erneut veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.
Für Unternehmen, Agenturen und Content-Verantwortliche empfiehlt es sich daher jetzt bereits, die Kennzeichnung frühzeitig mit zu bedenken – insbesondere bei Inhalten mit langfristiger Nutzung.
Wie muss die Kennzeichnung dann aussehen?
Die Vorschriften schreiben keinen festen Wortlaut vor. Allerdings muss die Kennzeichnung klar, verständlich und eindeutig erkennbar sein. Sie muss deutlich machen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt wurde.
Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel:
- „Dieses Bild/Video wurde künstlich erstellt.“
- „KI-generierter Inhalt“
- „Erstellt mit KI“
Die Kennzeichnung kann:
- direkt sichtbar auf dem Bild oder Video erscheinen
- oder in unmittelbarer Nähe platziert werden (z. B. Bildunterschrift oder Beschreibungstext)
Zusätzlich sind technische Markierungen vorgesehen – etwa maschinenlesbare Metadaten oder digitale Wasserzeichen. Diese sollen es Systemen ermöglichen, KI-Inhalte automatisch zu erkennen. Wann diese Markierungen automatisch hinzugefügt werden, ist aber noch unklar.
Technische Nachweisbarkeit und Urheberrecht
Der Ursprung von KI-Inhalten lässt sich technisch bislang nur eingeschränkt verlässlich nachweisen. Gerade deshalb setzt die EU auf Transparenz durch Kennzeichnung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft das Urheberrecht:
Rein KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da nach geltendem Recht nur menschliche Schöpfungen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Auch hier wird deutlich: Die menschliche Mitwirkung und Verantwortung spielen eine zentrale Rolle.
Fazit: Transparenz wird zum Standard
Der Einsatz von KI in der Content-Erstellung ist weder grundsätzlich problematisch noch verboten – im Gegenteil. Entscheidend ist jedoch der verantwortungsvolle Umgang.
Während aktuell noch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht besteht, wird ab dem 2. August 2026 EU-weit eine verbindliche Regelung gelten. Unternehmen sollten daher schon heute klare interne Richtlinien entwickeln, Verantwortlichkeiten definieren und Kennzeichnungsprozesse vorbereiten.
Transparenz schafft Vertrauen – und wird künftig nicht nur über die Glaubwürdigkeit entscheiden, sondern auch über die rechtliche Sicherheit.