Am Laden …

Wildner-Mail – Ausgabe 02|2026

Kennzeichnungs-Pflicht für KI-Inhalte ab dem 2. August 2026 – das sollten Sie wissen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen.
Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte werden zunehmend mithilfe von KI erstellt oder zumindest bearbeitet. Was Effizienz und Kreativität fördert, wirft zugleich rechtliche Fragen auf – insbesondere zur Kennzeichnungspflicht.
Ab dem 2. August 2026 gelten hier EU-weit verbindliche Regeln.
Doch wie ist die Lage aktuell? Und was ändert sich konkret?